COMMUNIQUÉ DE PRESSE

par Crown NL Bidco B.V.

QIAGEN und EQT Private Equity geben Einigung über ein empfohlenes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar bekannt

EQS-News: Crown NL Bidco B.V. / Key word(s): Mergers & Acquisitions
QIAGEN und EQT Private Equity geben Einigung über ein empfohlenes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar bekannt

21.10.2026 / 23:38 CET/CEST
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QIAGEN und EQT Private Equity geben Einigung über ein empfohlenes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar bekannt
 
  • QIAGEN und EQT Private Equity haben sich auf ein öffentliches Übernahmeangebot in bar für alle ausstehenden QIAGEN-Aktien geeinigt. Der Angebotspreis beträgt 46,50 Euro je Aktie, was einer Prämie von 40,3 % auf den unbeeinflussten Aktienkurs entspricht
  • Aufsichtsrat und Vorstand von QIAGEN unterstützen die Transaktion nach einer umfassenden Prüfung der strategischen Optionen uneingeschränkt und haben beschlossen, einstimmig zu empfehlen, das Übernahmeangebot anzunehmen
  • QIAGEN soll als private gehaltenes Unternehmen besser positioniert sein, um sein volles Potenzial auszuschöpfen. Die Aktionäre profitieren zugleich von einer attraktiven Barprämie und einem sicher zu realisierenden Gegenwert
  • Der Vollzug wird für Mitte 2027 erwartet und hängt unter anderem vom Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % des ausstehenden Grundkapitals plus einer QIAGEN-Aktie sowie üblichen regulatorischen Freigaben ab
Venlo und Amsterdam, Niederlande, 21. Oktober 2026 – QIAGEN N.V. (NYSE: QGEN; Frankfurt Prime Standard: QIA) („QIAGEN” oder das „Unternehmen”) und der EQT XI Fonds („EQT Private Equity“) haben heute eine Vereinbarung bekannt gegeben, auf deren Grundlage Crown NL Bidco B.V. (die „Bieterin”) ihre Entscheidung bekannt gegeben hat, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar für den Erwerb aller ausstehenden QIAGEN-Aktien zu je 46,50 Euro pro Aktie zu unterbreiten (das „Übernahmeangebot“).

Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI Fonds kontrolliert wird, mit weiteren indirekten Beteiligungen der Co-Investoren Luxinva S.A. (einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority (ADIA)) und CPP Investment Board Europe Inc. (einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments)). EQT Private Equity wird von verbundenen Unternehmen der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden („EQT“), verwaltet und kontrolliert.

Dem Übernahmeangebot ging eine umfassende Prüfung durch Aufsichtsrat und Vorstand von QIAGEN (die „QIAGEN-Gremien“) voraus. Im Zuge dieser Prüfung wurden die strategischen Perspektiven von QIAGEN bewertet und Gespräche sowohl mit strategischen Interessenten als auch mit Finanzinvestoren geführt. Die QIAGEN-Gremien sind überzeugt, dass die Transaktion das beste Umfeld für die nächste Wachstumsphase von QIAGEN schafft. In privater Eigentümerschaft erhält QIAGEN mehr Flexibilität, langfristig zu investieren, zugleich bietet die Transaktion und den Aktionären einen attraktiven und sicheren Wert für ihre Beteiligung in bar.

Die Bieterin wird den QIAGEN-Aktionären eine Barzahlung in Höhe von 46,50 Euro je QIAGEN-Aktie (der „Angebotspreis“) anbieten. Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 40,3 % auf den XETRA-Schlusskurs von 33,15 Euro je QIAGEN-Aktie am 8. Juli 2026, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung von Marktberichten über Übernahmeinteressen von Private-Equity-Gesellschaften, sowie von 46,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der letzten drei Monate im XETRA-Handel von 31,66 Euro je QIAGEN-Aktie bis einschließlich 8. Juli 2026.

Die Transaktion bewertet QIAGEN mit einem Unternehmenswert von rund 10,8 Milliarden Euro (rund 12,1 Milliarden US-Dollar zu aktuellen Wechselkursen, einschließlich einer Nettoverschuldung von rund 1,1 Milliarden US-Dollar).

Strategische Prüfung spricht für geplante Transaktion und Partnerschaft mit EQT Private Equity

Die QIAGEN-Gremien sind einstimmig zu der Auffassung gelangt, dass die Transaktion unter Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder von QIAGEN im besten Interesse von QIAGEN und seines Geschäfts liegt.

Stephen H. Rusckowski, Vorsitzender des Aufsichtsrats von QIAGEN, sagt: „Diese Transaktion bietet den Aktionären einen attraktiven Wert und schafft für QIAGEN zugleich die richtigen Voraussetzungen für die nächste Entwicklungsphase als privates Unternehmen. Wir haben sowohl die Zukunft von QIAGEN als eigenständiges Unternehmen als auch die Alternativen, die sich aus Gesprächen mit strategischen Interessenten und Finanzinvestoren ergeben haben, sorgfältig abgewogen. Auf dieser Grundlage sind wir einstimmig zu dem Schluss gekommen, dass dies der beste Weg für QIAGEN, seine Aktionäre und weitere Stakeholder ist.“

Jonathan M. Pratt, Chief Executive Officer von QIAGEN, sagt: „In meiner bisherigen Zeit bei QIAGEN konnte ich mich selbst von der Qualität unserer Mitarbeitenden, unserer Technologien und unserer Kundenbeziehungen überzeugen. Gleichzeitig sehe ich klare Chancen, auf diesen Stärken aufzubauen und unseren Kunden noch mehr zu bieten. Als privates Unternehmen können wir schneller handeln und haben mehr Spielraum, unsere Ressourcen dort einzusetzen, wo sie unsere langfristige Strategie am besten ergänzen. Das kann uns helfen, das Unternehmen im Einklang mit unseren Prioritäten auszubauen und unseren Mitarbeitenden mehr Möglichkeiten zu bieten, Innovationen voranzutreiben, sich beruflich weiterzuentwickeln und die Zukunft von QIAGEN mitzugestalten.”

Roland Sackers, Chief Financial Officer von QIAGEN, sagt: „Diese Vereinbarung bietet unseren Aktionären eine attraktive Prämie. Gleichzeitig gewinnt QIAGEN mit EQT einen starken Partner, der unsere strategischen Prioritäten und unsere Vision für die Zukunft teilt. Mit der Unterstützung und den Ressourcen von EQT haben wir mehr Möglichkeiten, neue Chancen wahrzunehmen und unsere Kompetenzen weiterzuentwickeln. Dabei bauen wir auf den hervorragenden Grundlagen auf, die unsere Teams geschaffen haben.“

Matteo Thun-Hohenstein, Partner bei EQT, sagt: „QIAGEN ist ein herausragendes, weltweit führendes Unternehmen im Markt für Life-Science-Instrumente und Diagnostik. Wir verfolgen die Entwicklung des Unternehmens seit vielen Jahren und schätzen den hervorragenden Ruf und den positiven Beitrag seiner Produkte und Dienstleistungen. Sie unterstützen Kunden dabei, Spitzenforschung voranzutreiben, die Behandlungsergebnisse für Patientinnen und Patienten zu verbessern und wertvolle Erkenntnisse aus biologischen Proben zu gewinnen. Das Management und die Mitarbeitenden von QIAGEN haben ein herausragendes Unternehmen mit einem Portfolio hochattraktiver Produkte und angesehener Marken, starken Marktpositionen und umfassender technischer Expertise aufgebaut. EQT bringt umfassende Branchenerfahrung, ein globales Netzwerk und operative Kompetenz mit. Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit den hochqualifizierten und talentierten Mitarbeitenden von QIAGEN weiter in die kontinuierliche Produktinnovation und das Wachstum von QIAGEN zu investieren.”

Michael Bauer, Global Co-Head Healthcare bei EQT, sagt: „Dies ist eine wegweisende Transaktion für EQT. Sie unterstreicht die umfassende Branchenexpertise, die Investmenterfahrung und das einzigartige Netzwerk, das wir in den vergangenen drei Jahrzehnten aufgebaut haben. QIAGEN steht im Zentrum der modernen Life-Sciences- und Diagnostikbranche, und wir freuen uns darauf, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten. Wir sind stolz, gemeinsam mit ADIA und CPP Investments zu investieren. Ihre langfristige Perspektive und ihre Erfahrung mit großen Transaktionen machen sie zu herausragenden Partnern.“

Langfristige Eigentümerschaft, um die Strategie von QIAGEN zu unterstützen

Im Rahmen des Business Combination Agreement (das „BCA“) hat EQT Private Equity vereinbart, die langfristige Entwicklung von QIAGEN zu unterstützen. Dazu gehören Zusagen in Bezug auf die Strategie, das Geschäft, die wichtigsten Marken, die operative Präsenz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von QIAGEN sowie Regelungen für die Mitarbeitenden, eine solide Finanzierungsstruktur und die Exzellenzkultur des Unternehmens. Nach Abschluss der Transaktion wird QIAGEN weiterhin unter dem Namen und der Marke QIAGEN tätig sein.

EQT zählt weltweit zu den führenden Investoren und verwaltet ein Vermögen von 354 Milliarden Euro. Seit drei Jahrzehnten unterstützt EQT als aktiver Eigentümer Unternehmen dabei, sich weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen. EQT verfügt über umfassende Erfahrung in der Gesundheits- und Life-Sciences-Branche. Diese Expertise stützt sich auf ein Team von rund 100 Investmentexperten in 15 Ländern. Weltweit hat EQT mehr als 30 Milliarden Euro in über 210 Unternehmen im Gesundheitssektor investiert. Zu den aktuellen und ehemaligen Portfoliounternehmen von EQT zählen SPT Labtech, Galderma, Parexel, Aldevron, Dako und HemoCue. Diese Investitionen unterstreichen die umfassende Erfahrung von EQT im Life-Sciences-Sektor, insbesondere in Bereichen, die eng mit den Geschäftsschwerpunkten von QIAGEN verbunden sind.

Überblick über die Transaktion und erforderliche Genehmigungen

Die QIAGEN-Gremien haben das BCA einstimmig genehmigt und unterstützen die Transaktion.

Die QIAGEN-Gremien haben das Übernahmeangebot sowie bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, die nach Abschluss des Übernahmeangebots umgesetzt werden sollen und mit denen die Bieterin das gesamte Geschäft von QIAGEN vollständig übernehmen kann (die „Post-Closing-Maßnahmen“), sorgfältig geprüft.

Gemäß den Bestimmungen und vorbehaltlich der Bedingungen des BCA werden die QIAGEN-Gremien den QIAGEN-Aktionären empfehlen, ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen und auf einer außerordentlichen Hauptversammlung, die während der ersten Annahmefrist stattfinden soll (die „Außerordentliche Hauptversammlung“), für die Beschlüsse zu den Post-Closing-Maßnahmen und den damit verbundenen Governance-Themen zu stimmen. Ihre formelle Empfehlung wird nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) durch die Bieterin in einer Stellungnahme veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt  des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle in Höhe von 50 % des ausstehenden Grundkapitals des Unternehmens zuzüglich einer QIAGEN-Aktie, der Fassung bestimmter Beschlüsse durch die Außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Zustimmung zu den Post-Closing-Maßnahmen, eines gesonderten Beschlusses der QIAGEN-Gremien zur Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen (der „Umsetzungsbeschluss“), fusionskontrollrechtlicher und investitionsprüfungsrechtlicher Freigaben sowie bestimmter weiterer, in der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot enthaltener Bedingungen stehen.

Die Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen wird dazu führen, dass die Bieterin den gesamten Geschäftsbetrieb des Unternehmens erwirbt und sämtliche Aktionäre des Unternehmens, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, eine Barzahlung je QIAGEN-Aktie in Höhe des Angebotspreises abzüglich anwendbarer Quellensteuern erhalten. Dies kann dazu führen, dass solche Aktionäre einen geringeren Nettobetrag erhalten, als wenn sie das Übernahmeangebot angenommen hätten. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen soll die Börsennotierung der QIAGEN-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse und der New York Stock Exchange beendet werden.

Gemäß dem BCA werden die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss fassen, wenn die Außerordentliche Hauptversammlung den Post-Closing-Maßnahmen mit einer Mehrheit von mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen zugestimmt hat. Andernfalls können die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss nach eigenem Ermessen fassen, sofern sie im Einklang mit ihren Treuepflichten zu dem Schluss gelangen, dass die Durchführung der Transaktion, einschließlich der Post-Closing-Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und anderer Stakeholder im besten Interesse von QIAGEN liegt und die Transaktion die Unterstützung einer deutlichen Mehrheit der Aktionäre findet.

Um festzustellen, ob die Transaktion von einer deutlichen Mehrheit der QIAGEN-Aktionäre unterstützt wird und ob das Abstimmungsergebnis die tatsächliche Unterstützung unter den Aktionären angemessen widerspiegelt, können die QIAGEN-Gremien unter anderem berücksichtigen, wie hoch der Anteil der Stimmen ist, die für die Post-Closing-Maßnahmen abgegeben wurden und wie viele Aktionäre an der Außerordentlichen Hauptversammlung teilgenommen haben. Darüber hinaus kann berücksichtigt werden, wie viele langfristige Aktionäre im Vergleich zu den Stimmen solcher Aktionäre, die ihre Aktien erst nach Bekanntgabe der Transaktion erworben haben, um die Transaktion zu verhindern oder ereignisgetriebene Hedgefonds-Strategien zu verfolgen, für die Post-Closing-Maßnahmen gestimmt haben.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird derzeit für Mitte 2027 erwartet. Sollte das Übernahmeangebot nicht innerhalb von zehn Monaten ab dem Datum dieser Bekanntgabe vollzogen worden sein, weil noch erforderliche regulatorische Freigaben ausstehen, kann QIAGEN gemäß dem BCA beschließen, den Aktionären eine Zwischendividende von bis zu 0,47 US-Dollar je Aktie zu zahlen. Eine solche Dividende würde nicht vom Angebotspreis abgezogen werden.

Bis zum Abschluss des Übernahmeangebots wird QIAGEN weiterhin als unabhängiges Unternehmen unter der Leitung des derzeitigen Managements geführt.


Nächste Schritte

Das Übernahmeangebot erfolgt gemäß den Bestimmungen, die in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu genehmigenden Angebotsunterlage dargelegt sind. Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die BaFin veröffentlicht. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beginnt die Annahmefrist für das Übernahmeangebot. Zum selben Zeitpunkt wird die Bieterin das Übernahmeangebot in den Vereinigten Staaten einleiten und bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“) ein Tender Offer Statement auf Schedule TO einreichen. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf der Website der Bieterin unter https://eqt-offer.com/ veröffentlicht. Das Schedule TO sowie die zugehörigen Unterlagen werden über die Website der SEC unter http://www.sec.gov zugänglich sein.


Finanzierungssicherheit
EQT Private Equity hat sich verbindliche Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen gesichert, die ausreichen, um den im Rahmen des Übernahmeangebots zu zahlenden Kaufpreis sowie die damit verbundenen Transaktionskosten zu finanzieren. Das Übernahmeangebot steht unter keinem Finanzierungsvorbehalt. Morgan Stanley, Jefferies, Deutsche Bank, SMBC, Crédit Agricole und UniCredit treten als Bookrunner und Lead Arranger für die zugesagte Fremdkapitalfinanzierung auf.

Berater

Moelis & Company LLC und Goldman Sachs Bank Europe SE treten als Finanzberater von QIAGEN auf, Perella Weinberg Partners als Finanzberater des Aufsichtsrats. De Brauw Blackstone Westbroek N.V., Linklaters LLP und Davis Polk & Wardwell LLP sind als Rechtsberater von QIAGEN tätig.

Morgan Stanley & Co. International plc („Morgan Stanley“) und Jefferies LLC („Jefferies”) treten als leitende Finanzberater von EQT Private Equity und Deutsche Bank als Finanzberater auf. Milbank ist als federführender Rechtsberater tätig, mit Stibbe und Paul Weiss als weiteren Rechtsberatern. Clifford Chance ist als Rechtsberater von ADIA und Freshfields als Rechtsberater von CPP Investments tätig.

Kontakte

QIAGEN:

Public Relations: pr@QIAGEN.com
Investor Relations: ir@QIAGEN.com

EQT:

Internationale Medien: EQT Press Office press@eqtpartners.com
DACH-Medien: Isabel Henninger, Kekst CNC isabel.henninger@kekstcnc.com, +49 174 9409955


Über QIAGEN

QIAGEN N.V., eine niederländische Holdinggesellschaft, ist ein weltweit führender Anbieter von Sample-to-Insight-Lösungen, mit denen Kundinnen und Kunden molekulare Informationen aus biologischen Proben extrahieren und analysieren können, die die Bausteine des Lebens enthalten. Unsere Probentechnologien isolieren und verarbeiten DNA, RNA und Proteine aus Blut, Gewebe und anderen Stoffen. Testtechnologien bereiten diese Biomoleküle auf die Analyse vor, während Bioinformatik-Lösungen die Interpretation komplexer Daten unterstützen, um verwertbare Erkenntnisse zu gewinnen. Automationslösungen integrieren diese Schritte in optimierte, kosteneffiziente Workflows. QIAGEN bedient weltweit mehr als 500.000 Kunden in den Bereichen Life Sciences (akademische Forschung, pharmazeutische F&E und industrielle Anwendungen wie Forensik) und Molekulare Diagnostik (klinische Gesundheitsversorgung). Zum 30. September 2026 beschäftigte QIAGEN rund 5.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an über 35 Standorten. Weitere Informationen über QIAGEN finden Sie unter https://www.qiagen.com.

Über EQT

EQT ist eine globale Investment-Organisation, die auf aktive Eigentümerschaft setzt. Mit nordischen Wurzeln und globaler Perspektive entwickelt EQT seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich Unternehmen in verschiedenen Regionen, Branchen und mit unterschiedlichen Strategien. Die Anlagestrategien von EQT decken alle Phasen der Unternehmensentwicklung ab, vom Start-up bis zum etablierten Unternehmen. Zum 30. September 2026 verwaltete EQT ein Gesamtvermögen von 354 Milliarden Euro (195 Milliarden Euro an gebührenpflichtigen verwalteten Vermögenswerten) in vier Geschäftsbereichen: Private Capital, Infrastruktur, Real Estate und Secondaries.

Geprägt vom Unternehmergeist und der langfristigen Eigentümerphilosophie der Familie Wallenberg orientiert sich EQT an starken Werten und einer ausgeprägten Unternehmenskultur. EQT verwaltet und berät Fonds und Investmentvehikel, die weltweit investieren. Ziel ist es, Unternehmen zukunftsfähig zu machen, attraktive Renditen zu erzielen und mit allen Aktivitäten von EQT einen positiven Beitrag zu leisten.

Zur EQT AB Group gehören die EQT AB (publ) sowie ihre direkten und indirekten Tochtergesellschaften. Dazu zählen die General Partner und Fondsmanager der EQT-Fonds sowie Gesellschaften, die EQT-Fonds beraten. EQT hat Büros in mehr als 25 Ländern in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum, in Nord- und Südamerika sowie im Nahen Osten und beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeitende.

Weitere Informationen: www.eqtgroup.com
Folgen Sie EQT auf LinkedIn, X, YouTube und Instagram


Über ADIA

Die 1976 gegründete Abu Dhabi Investment Authority („ADIA“) ist eine weltweit diversifizierte Investmentgesellschaft, die im Auftrag der Regierung von Abu Dhabi Mittel umsichtig investiert und sich dabei auf langfristige Wertschöpfung konzentriert.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.adia.ae

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Garry Nickson, Abu Dhabi Investment Authority
T: +971 2 415 6085; E: Garry.Nickson@adia.ae

Über CPP Investments
Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments™) ist eine professionelle Investmentorganisation, die den Canada Pension Plan Fund im besten Interesse von mehr als 22 Millionen Beitragszahlern und Leistungsempfängern verwaltet. Um diversifizierte Anlageportfolios aufzubauen, investiert CPP Investments weltweit in börsennotierte und private Unternehmen, Immobilien, Infrastruktur und festverzinsliche Wertpapiere. CPP Investments hat seinen Hauptsitz in Toronto mit Büros in Hongkong, London, Mumbai, New York City, São Paulo und Sydney. Die Organisation wird unabhängig vom Canada Pension Plan und von staatlichen Stellen geführt und verwaltet. Zum 30. Juni 2026 belief sich das Fondsvermögen auf 863,6 Milliarden kanadische Dollar. Weitere Informationen finden Sie unter www.cppinvestments.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn, Instagram oder auf X unter @CPPInvestments.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Frank Switzer
T: + 1-416-523-8039; E: media@cppib.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können als zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des U.S. Securities Act of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) und Section 21E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung angesehen werden. Diese Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie „glauben“, „hoffen“, „planen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „können“, „werden“, „könnten“, „sollten“, „würden“, „erwarten“, „rechnen mit“, „schätzen“, „fortsetzen“, „zum Ziel haben“ oder ähnlicher Begriffe erkennbar. Soweit sich hierin enthaltene Aussagen auf die Produkte der QIAGEN N.V. („QIAGEN“), den Zeitplan für Markteinführung und Entwicklung, Vermarktungs- und/oder behördliche Zulassungen, den finanziellen und operativen Ausblick, Wachstum und Expansion, Akquisitionen, Kooperationen, Märkte, die Strategie oder die Geschäftsergebnisse beziehen, einschließlich insbesondere der erwarteten Umsatzerlöse, der Umsatzerlöse mit bestimmten Produkten, der Umsatzerlöse in bestimmten Regionen, der bereinigten Umsatzerlöse, der Steigerung der bereinigten operativen Ergebnismarge, der Ausschüttungen an die Aktionäre, steigender Dividendenzahlungen, des Produktportfoliomanagements, von Produkteinführungen (einschließlich der erwarteten Einführung von QIAGENs Sequenzierungslösungen, Testplattformen, Panels und Systeme), der Nutzung von KI-Technologie, der Verbesserung der operativen und finanziellen Hebelwirkung, von Wechselkursbewegungen gegenüber dem US-Dollar, der Pläne für Investitionen in QIAGENs Portfolio und der Verpflichtungen zum Aktienrückkauf, QIAGENs Erwartungen in Bezug auf QIAGENs bereinigten Steuersatz, die Fälligkeit und Rückzahlung von Verbindlichkeiten, QIAGENs Fähigkeit, das bereinigte Ergebnis je Aktie stärker als den Umsatz zu steigern, sowie die Fähigkeit, die betriebliche Effizienz zu verbessern und eine disziplinierte Kapitalallokation beizubehalten, und diese Aussagen zukunftsgerichtet sind, beruhen solche Aussagen auf gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen, die mit einer Reihe von Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Hierzu gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von der Entwicklung und dem Erfolg neuer Produkte; der Steuerung von Wachstum und der Expansion der Geschäftstätigkeit (einschließlich der Auswirkungen von Währungsschwankungen, Zöllen, Steuergesetzen, behördlichen Verfahren und Abhängigkeiten in der Lieferkette); Schwankungen der Geschäftsergebnisse; der Integration erworbener Unternehmen; Veränderungen in den Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und strategischen Partnern; dem Wettbewerb; schnellen oder unerwarteten technologischen Veränderungen; Schwankungen der Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN (einschließlich Schwankungen aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, des Umfangs und des Zeitpunkts der Finanzierung und der Budgets der Kunden sowie sonstiger Faktoren, einschließlich Verzögerungen oder Begrenzungen bei der Höhe von Erstattungsgenehmigungen oder öffentlichen Gesundheitsmitteln); der Fähigkeit von QIAGEN, behördliche Produktzulassungen zu erlangen und aufrechtzuerhalten; Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Anpassung der Produkte von QIAGEN an integrierte Lösungen und bei der Herstellung solcher Produkte; der Fähigkeit von QIAGEN, neue Produkte zu identifizieren und zu entwickeln sowie QIAGENs Produkte von Wettbewerbsprodukten abzugrenzen und vor diesen zu schützen; der Marktakzeptanz neuer Produkte und der Integration erworbener Technologien und Unternehmen; Maßnahmen von Regierungen, globalen oder regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlich Inflation und sich ändernder Zinssätze, witterungs- oder transportbedingten Verzögerungen, Naturkatastrophen, Verletzungen der Cybersicherheit, politischen Krisen oder Krisen der öffentlichen Gesundheit und deren Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN und andere Bereiche des Geschäfts von QIAGEN oder sonstigen Fällen höherer Gewalt; Prozessrisiken, einschließlich Patentstreitigkeiten und Produkthaftung; den Schuldendienstverpflichtungen; der Volatilität des Börsenkurses der QIAGEN-Aktien; der Möglichkeit, dass die erwarteten Vorteile im Zusammenhang mit kürzlich erfolgten oder anstehenden Akquisitionen nicht wie erwartet eintreten; sowie den sonstigen Faktoren, die unter der Überschrift „Risk Factors“ im jüngsten Jahresbericht von QIAGEN auf Form 20-F erörtert werden. Für weitere Informationen wird auf die Einreichungen von QIAGEN bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die „SEC“) verwiesen.

Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung umfassen auch Aussagen in Bezug auf das Übernahmeangebot. Zu den weiteren wesentlichen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf: den nicht rechtzeitigen Vollzug oder das vollständige Ausbleiben des Vollzugs der geplanten Transaktion; Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der QIAGEN-Aktien, die im Rahmen des Übernahmeangebots angedient werden; die Möglichkeit, dass konkurrierende Angebote abgegeben werden; die Möglichkeit, dass die Bedingungen des Übernahmeangebots nicht eintreten und auf sie auch nicht verzichtet wird; den Eintritt eines Ereignisses, einer Änderung oder eines sonstigen Umstands, der zur Beendigung des Business Combination Agreement führen könnte; die Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen und die Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot vorgesehenen Finanzierungsvereinbarungen; den Erhalt etwaiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bei der SEC beantragter Ausnahmegenehmigungen (Exemptive Relief) oder sonstiger Erleichterungen sowie etwaige damit verbundene Auflagen; den nicht rechtzeitigen Erhalt oder das Ausbleiben der für die Transaktion erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder deren Erteilung nur unter Auflagen; Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von QIAGEN vor Vollzug der Transaktion aufgrund transaktionsbedingter Unsicherheit oder sonstiger Faktoren, welche die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Arbeitnehmern, Kunden, Lizenznehmern, sonstigen Geschäftspartnern oder staatlichen Stellen erschweren; Schwierigkeiten bei der Bindung von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen; sowie den Ausgang etwaiger Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Datum dieser Mitteilung. Weder die Bieterin noch EQT Private Equity noch QIAGEN übernehmen eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht nach anwendbarem Recht erforderlich ist.

Zusätzliche Informationen und Bezugsquellen
Das in dieser Mitteilung genannte Übernahmeangebot hat noch nicht begonnen. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von QIAGEN-Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar; sie ersetzt auch nicht die Unterlagen zum Übernahmeangebot, die die Bieterin bei der SEC einreichen oder in Deutschland veröffentlichen wird. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gestatteten Angebotsunterlage und den zugehörigen, von der Bieterin erstellten Angebotsmaterialien veröffentlicht, und das Angebot zum Erwerb von Stammaktien von QIAGEN erfolgt ausschließlich auf deren Grundlage. Sobald die erforderliche Gestattung der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die zugehörigen Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht und zum Zeitpunkt des Beginns des Übernahmeangebots zudem im Rahmen eines Tender Offer Statement auf Schedule TO bei der SEC eingereicht. QIAGEN beabsichtigt, in Bezug auf das Übernahmeangebot ein Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 bei der SEC einzureichen. Darüber hinaus wird QIAGEN ein Dokument veröffentlichen, das die begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und die Stellungnahme gemäß Artikel 18 und Anhang G der niederländischen Verordnung über öffentliche Angebote (Besluit openbare biedingen Wft) zusammenfasst. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) mit den detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weiteren Informationen hierzu wird unter anderem im Internet unter www.eqt-offer.com veröffentlicht.

Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten kann weiteren rechtlichen Anforderungen und/oder Beschränkungen unterliegen. Im Hinblick auf die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsordnung anwendbaren rechtlichen Anforderungen übernommen.

DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH EINES ERWERBSANGEBOTS (OFFER TO PURCHASE), EINES ZUGEHÖRIGEN ANNAHMESCHREIBENS (LETTER OF TRANSMITTAL) UND BESTIMMTER WEITERER DOKUMENTE ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT) UND DAS SOLICITATION/RECOMMENDATION STATEMENT AUF SCHEDULE 14D-9 IN IHRER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG SOWIE DIE BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME VON QIAGEN GEMÄSS § 27 WPÜG UND DIE STELLUNGNAHME GEMÄSS ARTIKEL 18 UND ANHANG G DER NIEDERLÄNDISCHEN VERORDNUNG ÜBER ÖFFENTLICHE ANGEBOTE (Besluit openbare biedingen Wft) WERDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. INVESTOREN UND AKTIONÄREN VON QIAGEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIESE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA DIESE DOKUMENTE UND NICHT DAS VORLIEGENDE DOKUMENT FÜR DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS MASSGEBLICH SIND UND DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN, DIE DIESE PERSONEN VOR EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANDIENUNG IHRER STAMMAKTIEN BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.

Die Unterlagen zum Übernahmeangebot, einschließlich des Erwerbsangebots (Offer to Purchase) und des zugehörigen Annahmeschreibens (Letter of Transmittal) und bestimmter weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot, sowie das Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 (sobald verfügbar) und sonstige von der Bieterin oder QIAGEN bei der SEC eingereichte Dokumente werden kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov oder auf der Internetseite der Bieterin unter www.eqt-offer.com erhältlich sein. Darüber hinaus werden das Tender Offer Statement der Bieterin und sonstige Dokumente, die sie bei der SEC einreichen wird, unter www.eqt-offer.com abrufbar sein. Ferner werden Exemplare der Angebotsunterlage kostenlos über die in der Angebotsunterlage zu benennende Informationsstelle (Information Agent) erhältlich sein.

Anwendbares Recht
Das Übernahmeangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem WpÜG, bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der Niederlande sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika abgegeben und durchgeführt. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Erwerb von Aktien außerhalb des Übernahmeangebots
Sowohl EQT Private Equity als auch die Bieterin behalten sich jeweils vor, im Rahmen des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC außerhalb des Übernahmeangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien von QIAGEN über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Etwaige solche Erwerbe oder Vereinbarungen erfolgen außerhalb der Vereinigten Staaten unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC. Soweit solche Erwerbe erfolgen, werden Informationen hierüber, einschließlich der Anzahl der erworbenen Aktien von QIAGEN und des dafür gezahlten Preises, unverzüglich veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

Informationen in Bezug auf EQT XI
Die hierin enthaltenen Informationen in Bezug auf den Fonds EQT XI („EQT XI“) stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und dürfen nicht im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Aufforderung von EQT XI verwendet oder als Grundlage herangezogen werden. Ein Angebot oder eine Aufforderung in Bezug auf EQT XI erfolgt ausschließlich mittels eines vertraulichen Private Placement Memorandum und zugehöriger Dokumente, die qualifizierten Anlegern im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Hierin genannte Wertpapiere von EQT XI wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und dürfen ohne eine Registrierung nach diesem Gesetz oder eine anwendbare Ausnahme hiervon weder angeboten noch verkauft werden. Ein Angebot von Wertpapieren von EQT XI in den Vereinigten Staaten müsste mittels eines Angebotsdokuments erfolgen, das beim Emittenten oder dessen Beauftragten erhältlich wäre und detaillierte Informationen über den Emittenten der Wertpapiere und dessen Geschäftsleitung sowie Finanzinformationen enthielte. Wertpapiere von EQT XI dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine Ausnahme von der Registrierungspflicht weder angeboten noch verkauft werden.
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